Anmeldung

Herbert von Karajan

YOUNG CONDUCTORS AWARD

Für den Herbert von Karajan Young Conductors Award können sich Dirigent·innen aus aller Welt bewerben, die älter als 21 Jahre sind beziehungsweise das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 

Registrierung
Die Registrierung zum Wettbewerb ist ausschließlich über das Online-Formular möglich, die Anmeldung endet am 13. Januar 2025, 23:59. Im Anschluss sichtet die Jury das eingesandte Material und wählt bis zu acht Kandidat·innen aus. Die Verständigung der Bewerber·innen erfolgt bis Ende Februar 2025.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an
yca@salzburgfestival.at

Für die Teilnahme am Herbert von Karajan Young Conductors Award gelten die folgenden Voraussetzungen und Bedingungen

Wettbewerbsbedingungen und Datenschutzerklärung

  1. Die Teilnehmer·innen dürfen zum Stichtag nicht jünger als 21 Jahre sein beziehungsweise das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Geburtsdatum ist durch Hochladen einer Ausweiskopie im Anmeldeformular zu verifizieren. Der Stichtag für die Bewerbungsphase 2024/2025 ist der 13.01.2025.
  2. Anmeldungen zum Wettbewerb sind ausschließlich über das Online-Formular möglich, welches vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Dabei ist aussagekräftiges Videomaterial zu inkludieren, bei dem die Bewerber·innen beim Dirigieren eines Orchesters, möglichst von verschiedenen Werken oder Ausschnitten aus Werken, zu sehen sind.
  3. Die im Anmeldeformular mitgeteilten Informationen / personenbezogenen Daten und übermittelten Dateien werden von den Salzburger Festspielen (im Folgenden nur mehr „Festspiele“ genannt) zur Administration des Wettbewerbs verarbeitet und bleiben zu Dokumentations- und Archivzwecken auch über die Dauer des Wettbewerbs hinaus gespeichert. Bei Fragen zum Datenschutz steht der Datenschutzbeauftragte der Festspiele unter datenschutz@salzburgfestival.at zur Verfügung.
  4. Die Bewerber·innen erklären sich bereit, unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten für etwaige Rückfragen persönlich zur Verfügung zu stehen. Die Festspiele akzeptieren keine Kommunikation über eine dritte Partei, wie etwa Agenturen.
  5. Die Festspiele und die Jury des Herbert von Karajan Young Conductors Award behalten sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber·innen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Bewerber·innen ermächtigen die Festspiele, Erkundigungen über ihre Tätigkeit bei früheren Arbeit- und Auftraggebern einzuholen und verpflichtet sich, auf Anfrage angeforderte Unterlagen kurzfristig zu übersenden. Sollten die Bewerber·innen einer solchen Anfrage der Festspiele oder der Jury nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, kann dies im Ausschluss aus dem Wettbewerb resultieren.
  6. Die Bewerbungsvideos sind auf youtube oder vimeo hochzuladen und müssen dort mindestens bis zum 31.08.2025 hochgeladen verbleiben. Ob sie dort öffentlich oder privat geteilt werden, steht den Bewerber·innen frei. Die Festspiele sind berechtigt, die Videos von der Plattform herunterzuladen und zu speichern.
  7. Der Wettbewerb umfasst folgende Runden: Aus den eingesandten Bewerbungen werden bis zu acht Kandidat·innen ausgewählt, welche zum Rehearsal Day eingeladen werden. Am Ende des Rehearsal Day werden drei Finalist·innen bestimmt, welche am Award Concert Weekend während der Salzburger Festspiele teilnehmen dürfen. Im Anschluss an das letzte Konzert des Award Concert Weekend wird der Sieger / die Siegerin des Herbert von Karajan Young Conductors Award verkündet.
  8. Der Preis für den Sieger / die Siegerin umfasst die Leitung eines Konzertes im Rahmen der Salzburger Festspiele 2026.
  9. Die Auswahl der Bewerber·innen, welche in die jeweils nächste Runde des Herbert von Karajan Young Conductors Award eingeladen werden, obliegt allein der Jury nach freiem Ermessen und ihre Entscheidung muss nicht begründet werden. Die Jury ist weiter berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Zudem behält sich die Jury vor, in den einzelnen Wettbewerbsrunden Werke abzubrechen oder nur Ausschnitte zu hören.
  10. Die An- und Abreise zu Rehearsal Day, Award Concert Weekend und Preisträgerkonzert sowie die Unterkunft werden für die ausgewählten Kandidat·innen von den Festspielen organisiert und bezahlt.
  11. Die Bewerber·innen erklären mit der Absendung der Anmeldung, dass sie an den Terminen der einzelnen Wettbewerbs-Runden verfügbar sind und verpflichten sich, wenn sie von der Jury ausgewählt werden, an allen Terminen anwesend zu sein. Abwesenheit führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
  12. Sämtliche Runden des Wettbewerbs werden in Salzburg abgehalten.
  13. Die Festspiele geben keine Garantie dafür ab, dass die gesamte Jury bei jeder Runde des Wettbewerbs anwesend ist.
  14. Für den Rehearsal Day geben die Festspiele ein Pflicht- sowie mehrere Wahlstücke vor. Die Kandidat·innen sind an diese Vorgaben gebunden. Das Programm für das Konzert beim Award Concert Weekend ist in Absprache mit den Festspielen zu gestalten. Die Festspiele behalten sich das Recht vor, einzelne vorgeschlagene Werke oder Programme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  15. Das jeweilige benötigte Notenmaterial wird von den Festspielen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
  16. Der Rehearsal Day ist nicht öffentlich zugänglich, das Award Concert Weekend ist dagegen öffentlich und bildet einen Teil des Programms der Salzburger Festspiele. Über die Zulassung von Zuhörern entscheiden ausschließlich die Festspiele.
  17. Die Festspiele haben das alleinige Recht, Lichtbild-, Ton- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs und beim Preisträgerkonzert zu erstellen, beziehungsweise Genehmigungen dafür zu vergeben. Die Teilnehmer·innen räumen den Festspielen ohne gesonderte Vergütung das ausschließliche und vollständige Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Aufnahmen ein.
  18. Die Bewerber·innen stimmen darüber hinaus insbesondere einer audio- bzw. audiovisuellen Aufzeichnung des Wettbewerbs und des Preisträgerkonzerts zu und übertragen die Rechte für die gesamte oder ausschnittweise Nutzung mit Absendung der Anmeldung bzw. spätestens mit Entstehung an die Festspiele. Die Übertragung der Rechte umfasst die Urheber- und Leistungsschutzrechte, sowie die Nebenrechte für alle Nutzungsarten und Übertragungsformen. Die Übertragung der Rechte erfolgt zur weltweiten, sachlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Verwertung der Produktion in allen Medien. Die Bewerber·innen garantieren den Bestand der Rechte, die im Zusammenhang mit einer Verwertung in allen audio/audiovisuellen Medien übertragen werden und versichert, dass insoweit keine Ansprüche oder Rechte Dritter, insbesondere keine Werk- oder Labelexklusivitäten dem entgegenstehen. Die Festspiele sind berechtigt, die Rechte auf Dritte, insbesondere öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Rundfunkunternehmen, Fernsehanstalten, Produktionsgesellschaften wie dem Medienpartner der Salzburger Festspiele Unitel, sowie Kooperationspartner wie dem Eliette und Herbert von Karajan Institut zu übertragen.
  1. Die offiziellen Sprachen des Wettbewerbs sind deutsch und englisch, die Teilnehmer·innen müssen mindestens eine dieser beiden Sprachen auf grundlegendem Niveau beherrschen.
  2. Mit der Anmeldung bestätigen die Bewerber·innen die Kenntnisnahme und das Verständnis dieser Wettbewerbsbedingungen.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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